Monarchie
(griech. monos: allein; archein: herrschen), politische Herrschaftsform, bei der die Regierung durch einen auf Lebenszeit bestellten Alleinherrscher (griech. monarchos) ausgeübt wird. Historisch realisiert sind sowohl Erb-M.n, in denen die Herrschaft innerhalb einer Dynastie nach Regeln der Erbfolge übertragen wird, als auch Wahl-M.n, wo in der Regel die Aristokratie den Nachfolger eines verstorbenen Monarchen aus ihren Reihen bestimmt. In beiden Fällen verbindet sich die monarchische Macht jedoch mit einer Aura, die sich sowohl aus traditionalen als auch charismatischen Elementen (vgl. Herrschaftsformen) speist und die sich z.B. in den Krönungszeremonien und den Insignien (Krone, Zepter) manifestiert. Am entschiedensten ausgeprägt ist sie in den Theokratien, in denen der Monarch zugleich als Gott erscheint, und im Gottesgnadentum der west- und mitteleuropäischen absoluten M.n des 16. und 17. Jh., wo die M. den höchsten Grad an politischer Macht entfaltet. Eingeschränkt wird diese Macht in der Ständemonarchie etwa in den Feudalstaaten des europäischen MA. zugunsten aristokratischer Macht einerseits, in konstitutionellen M.n durch die verfassungsmäßig garantierten Rechte eines Parlaments, dem häufig Gesetzgebung und Finanzpolitik unterstehen, andererseits. In parlamentarischen M.n schließlich bleiben dem Monarchen nurmehr repräsentative Funktionen. – Rechtfertigungen der M., die bereits bei Aristoteles zu den »guten«, legitimen Herrschaftsformen zählt, setzen in der Regel daran an, dass sie in der Ausübung rechtmäßig erworbener – und nicht wie im Fall der Despotie oder Tyrannis widerrechtlich usurpierter – Macht bestehe. So argumentieren beispielsweise politische Theoretiker der Romantik, nur eine ererbte Herrschaft sei über die egoistischen Einzelinteressen, die den politischen Machtkampf bestimmen, erhaben, nur wer niemals in einem Wahlverfahren um die Gunst der Parteien habe buhlen müssen, könne die ganze Nation repräsentieren und beherrschen. Tatsächlich jedoch hat sich gerade das Zufällen ausgesetzte Erbverfahren als ein entscheidendes Manko dynastischer Herrschaft erwiesen.
WST
LIT:
- W. Conze u.a.: Monarchie. In: Geschichtliche Grundbegriffe. Hg. v. O. Brunner/W. Conze/R. Koselleck. Bd. 4. Stuttgart 1978.