Deskriptiv
kennzeichnet entweder eine Darstellungsform oder die Bedeutung eines sprachlichen Ausdrucks oder eine Äußerung: (a) eine Darstellungsform, die sich auf Beschreibung beobachtbarer Phänomene oder Merkmale beschränkt; (b) einen sprachlichen Ausdruck, der natürliche Merkmale bzw. empirisch aufweisbare Merkmale eines Gegenstandes bezeichnet – ihm wird d.e Bedeutung zugesprochen, d.h. die d.e Bedeutungsregel legt fest, unter welchen Bedingungen ein Ausdruck auf einen Sachverhalt zutrifft, (c) eine sprachliche Äußerung, die nur behauptenden Charakter (Konstativ) hat, in Abgrenzung zu präskriptiven Äußerungen, die einen Aufforderungs- oder Empfehlungscharakter haben.
PP