Komparativ
Begriff der Sprachwissenschaft: Steigerung von Adjektiven oder Adverbien beim Vergleich sprachlicher Referenten mit gleichen Merkmalen. Der Terminus liegt in doppelter Bedeutung vor: (1) Er bezeichnet alle vier Sprachstufen der Komparation: (a) die Grundstufe (etwa: hoch), (b) den eigentlichen sog. K. als die erste Vergleichsstufe (höher), (c) den Superlativ (das höchste) und (d) den Elativ als Sonderform des Superlativs (allerhöchst). (2) K. meint nur die grammatische Kategorie der 1. Vergleichsstufe. Die semantische Funktion des K. liegt in der zeitlichen oder dinglichen Graduierung von Eigenschaften. Gelegentlich wird der Terminus auch adjektivisch gebraucht, etwa bei Kant, demgemäß Erfahrung und Induktion nur k.e Allgemeinheit zukommt.
MFM
LIT:
- D. Cherubim: Grammatische Kategorien. Berlin 1976.