Rekursiv
Bezeichnung für eine Form der Definition, die in einem ersten Schritt das Zeichen für einen ganz bestimmten Fall definiert, in einem zweiten Schritt die Kenntnis der Bedeutung des Zeichens für den bestimmten Fall voraussetzend den nächsten Fall definiert. Die r.e Definition besteht mindestens aus zwei impliziten Definitionen. Sie ist häufig dann gegeben, wenn mit Hilfe von »und so weiter« definiert wird. Bspw. in dem Fall »x ist Vorfahr von y, wenn x ein Elternteil von y ist oder ein Elternteil eines Elternteils von y oder der Elternteil eines Elternteils eines Elternteils von y usw.«.
PP
LIT:
- E. v. Savigny: Grundkurs im wissenschaftlichen Definieren. Mnchen 21971. S. 140.