Äquivokation,äquivok
Als ä. werden Wörter mit mehrfacher Bedeutung bezeichnet wie z.B. »Bank« (i.S. von Sitzbank und von Kreditinstitut). Eine Ä. liegt dann vor, wenn in einer Aussage ein Ausdruck doppeldeutig verwendbar ist wie z.B. in »Lars ist einsilbig«: (a) entweder ist die Person namens Lars gemeint, der eine Charaktereigenschaft zugeschrieben wird, (b) oder das Namenswort »Lars« selbst, das nur aus einer Silbe besteht, d.h. (a) stellt eine formale, (b) eine materiale Supposition dar. Zu einer Ä. als einer Form logischer Fehlschlüsse kommt es dann, wenn ein Ausdruck in unterschiedlichen Bedeutungen gebraucht wird wie z.B. in folgendem Schluss: 1. Vorstellungen existieren nur in bewussten Wesen, 2. Die Außenwelt ist eine Vorstellung, also (Konklusion): die Außenwelt existiert nur in bewussten Wesen. Der Fehlschluss kommt dadurch zustande, dass das Wort »Vorstellung« zuerst i.S. eines Gegenstandsbewusstseins, in der zweiten Prämisse i.S. eines Gegenstandes für ein solches Gegenstandsbewusstsein verwendet wird. Quaternio terminorum.
PP