Absicht
stellt einen Handlungsgrund oder ein Handlungsziel dar. Die Bedeutung von »A.« enthält mehrere voneinander zu unterscheidende Aspekte: (1) Die in einer Äußerung wie »ich werde den Artikel schreiben« ausgedrückte A. stellt eine Vorhersage dar. (2) In Bezug auf das Handeln ist zu differenzieren zwischen absichtlichem und unabsichtlichem Handeln. Die Unterscheidung ist in zwei Hinsichten relevant: (a) Wenn an den Handelnden die Frage gestellt wird, warum er das getan oder warum er so gehandelt habe, kann dieser darauf antworten, er war sich dessen nicht bewusst, was er tat. Dadurch lassen sich unwillkürliche Handlungsvollzüge von bewussten Handlungen unterscheiden. (b) Der Handelnde kann eine Handlung bewusst, also absichtlich vollziehen, ohne das Resultat der Handlung in der Weise beabsichtigt zu haben. D.h. das Ergebnis der Handlung war ein Versehen, obwohl die Handlung absichtlich ausgeführt wurde. (3) Aus der Unterscheidung zwischen absichtlich und A. ergibt sich ein dritter Aspekt: A. stellt einen bewussten Handlungsgrund dar, d.h. ein bestimmtes Ziel wird angestrebt. A. stellt ein »vorwärtsschauendes Motiv« dar.
PP
LIT:
- G. E. M. Anscombe: Absicht. Freiburg/Mnchen 1986
- G. H. v. Wright: Erklren und Verstehen. Frankfurt 1974. S. 83 ff.