Wohlfahrt
ursprünglich das individuelle und staatliche Wohlbefinden umfassend, bezeichnet heute die staatlich organisierte soziale Absicherung von Gesellschaftsmitgliedern durch ein garantiertes Mindestmaß an materiellem Wohlstand. Diese Leistung der kollektiven Daseinsfürsorge wird jedoch, anders als bei dem auf Subsidiarität beruhenden Sozialstaat von dem Wohlfahrtsstaat als Recht und Pflicht verstanden, durch Fürsorge und ggf. Zwang das von ihm bestimmte Gemeinwohl und den individuellen Wohlstand zu fördern. Im Unterschied zum sozialen Rechtsstaat ordnet der an der W. orientierte Polizei-, Verwaltungs- oder Versorgungsstaat die persönliche Freiheit der sozialen Sicherheit unter.
JP