Alternative
In Bezug auf Handlungen bedeutet die A., dass zu jeder Handlungsmöglichkeit oder tatsächlich ausgeführten Handlung noch mindestens eine andere Handlungsmöglichkeit bestanden hätte. Dabei bezieht sich die A. (a) auf den freien Willen, eine Handlung auszuführen oder zu unterlassen, (b) auf das Mittel für ein angestrebtes Ziel, d.h unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten zur Realisierung einer Absicht, (c) auf die situativen Umstände, die den Bereich der Handlungsmöglichkeiten einschränken oder erweitern, (d) auf das Ziel, wenn verschiedene Handlungsziele in Frage kommen können. – In Bezug auf die Frage der Willensfreiheit und der Handlungsfreiheit gilt die Existenz einer A. als Kriterium für Nichtdeterminiertheit: (1) Der Satz »die Person A hätte anders handeln können« zeigt das Vermögen an, zum einen eine Handlung wählen zu können oder auch nicht, zum andern anders entscheiden zu können, als man tatsächlich entscheidet. Das kann als Beleg für die Willensfreiheit angesehen werden. (2) G. E. Moore argumentiert gegen die Annahme der Willensfreiheit und für die Handlungsfreiheit: Der Satz (a) »A hätte anders handeln können« ist sinngleich dem Satz (b) »A hätte anders gehandelt, wenn A anders entschieden hätte«; (b) scheint mit dem Determinismus verträglich, und da er auch mit (a) äquivalent sein soll, sind Determinismus und Verantwortung miteinander verträglich (Ethics, London 1912). Handlungsfreiheit, Wille.
PP