Exklusion
In der formalen Logik (Aussagenlogik) wird der gegenseitige Ausschluss zweier Aussagen als E. bezeichnet: die Annahme der einen schließt die Geltung der anderen aus. Die Aussagen stehen in einem konträren Gegensatz zueinander (Disjunktion). Der Wahrheitswert der Gesamtaussage ist nur dann falsch, wenn beide Teilsätze wahr sind, ansonsten immer wahr. Der Operator, der die E. bildet, heißt Exklusor; in der klassischen Logik wird die E. als »konträrer Gegensatz« bezeichnet.
PP