Willkür
(1) Im Kontext der Ethik wird W. zunächst allgemein als freier und ungebundener Wille bezeichnet. Kant hat eine Differenzierung ins Spiel gebracht zwischen einer W., die durch die sinnliche Affizierung angetrieben ist (»pathologisch necessitiert«, KrV A 534), und einer W., dem ein Vermögen des Menschen innewohnt, sich unabhängig von der Nötigung durch sinnliche Antriebe selbst zu bestimmen. Letztere ist der vernünftige Wille des Menschen. (2) In sozialphilosophischem Kontext bedeutet W. zum einen eine Handlungsweise, für die charakteristisch ist, dass ihre keine intersubjektive Regel und keine subjektiv und intersubjektiv verbindlichen, über eine konkrete Situation hinausreichenden Normen zugrundeliegen, d.h. die Handlungsweise ist beliebig. Zum anderen wird eine Handlungsweise als W. bezeichnet, wenn der Betroffene in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Handelnden steht und der Handelnde sein Verhalten weder nach allgemeinen Regeln ausrichtet noch sein Verhalten gegenüber dem Betroffenen zu begründen beabsichtigt.
PP