Vernunftbegriffe
auch transzendentale Ideen, wie Gott, Freiheit, Unsterblichkeit, gründen nach Kant in der »Natur« der Vernunft. Diese sind notwendige Begriffe einer reinen Vernunft, also keine Fiktionen, durch die aber keine Gegenstände – wie durch Verstandesbegriffe (Kategorien) – erkannt werden können. Der gegenstandsgerichtete – im Sinne Kants »konstitutive« – Gebrauch von V.n führt unweigerlich zu Antinomien. V. können nur »regulativ« verwendet werden; als solche beziehen sie sich »auf die Vollständigkeit, d.i. die collective Einheit der ganzen möglichen Erfahrung«; sie gehen damit »über jede gegebene Erfahrung hinaus« (Proleg. § 40). Die Unterscheidung von Vernunft- und Verstandesbegriffen ist entscheidend für die Begründung einer »kritischen« Philosophie. »Die Unterscheidung der Ideen, d.i. der reinen Vernunftbegriffe, von den Kategorien oder reinen Verstandesbegriffen, als Erkenntnissen von ganz verschiedener Art, Ursprung und Gebrauch, ist ein so wichtiges Stück zur Grundlegung einer Wissenschaft, welche das System aller dieser Erkenntnisse a priori enthalten soll, daß ohne eine solche Absonderung Metaphysik schlechterdings unmöglich oder höchstens ein regelloser, stümperhafter Versuch ist…« (Proleg. § 41).
MN
LIT:
- I. Kant: Prolegomena zu einer jeden knftigen Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten knnen (Akad.-Ausg. Bd. IV).