Kriterium
Mittel um festzustellen, ob ein bestimmter Begriff auf eine Sachlage etc. anwendbar ist. z.B. entscheidet man mit einem Wahrheitskriterium, ob ein bestimmter Wahrheitsbegriff auf eine zu prüfende Aussage zutrifft. Dabei sind Begriff und K. zwar unterscheidbar, aber nicht trennbar. z.B. kann »moralisch gut« u. a. auch »Universalisierbarkeit« bedeuten, und genau deshalb ist die Universalisierbarkeit einer Maxime ein notwendiger Test um festzustellen, ob sie tatsächlich moralisch ist. Semantik und Kriteriologie stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis. K.en können entweder garantieren, dass etwas der Fall ist (absolutes K.), oder sie können uns dazu autorisieren, vom Zutreffen eines Begriffs auszugehen (relatives K.). Die Begründung von K.en ist immer ein Problem, denn es besteht die Gefahr eines infiniten Regresses. Wenn x ein K. sein soll, braucht man ein Metakriterium für die Wahrheit der Aussage, dass x ein K. ist usw. Derartige Regresse (oder Zirkel oder dogmatische Begründungs-abbrüche) bestehen jedoch bei allen Begründungen, und trotzdem wird man wohl nicht das Begründen, sondern eher das Ziel absoluter Erkenntnis (und absoluter K.en) aufgeben.
BG
LIT:
- N. Rescher: The Coherence Theory of Truth. Oxford 1973.