Adäquat
In einem allgemeinen Verständnis wird eine Vorstellung dann als a. bezeichnet, wenn sie den vorgestellten Gegenstand seinen Bestimmungen gemäß voll erfasst. In der Phänomenologie von Husserl ist die Rede von a.er und inadäquater Gegebenheit: Ein räumliches Ding kann immer nur einseitig, wenn auch in bestimmt geordneten kontinuierlichen Mannigfaltigkeiten (Abschattung) und daher nur inadäquat gegeben sein. Die Adäquatheit bemisst sich in dieser Hinsicht an der Möglichkeit der vollkommenen Gegebenheit, die nur bei immanent zu gebenden Gegenständlichkeiten erreichbar ist, da diese in vollständiger originärer Sinneserfüllung absolut einsichtig sind. Von a.er Evidenz spricht Husserl, wenn keine weiteren Bestätigungen oder Widerlegungen bezüglich einer Einsicht mehr erwartet werden können. – In der Logik gilt ein formales System dann als a., wenn es vollständig und formal korrekt ist.
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