Kontradiktion,kontradiktorisch
In der Syllogistik gelten zwei Aussagen dann als k., wenn beide nicht zugleich wahr oder zugleich falsch sein können, wenn vielmehr aus der Wahrheit der einen die Falschheit des anderen geschlossen werden kann und umgekehrt aus der Falschheit der einen die Wahrheit der anderen. In der formalen Logik sind zwei Aussagen zueinander k., wenn die eine mit der Negation der anderen äquivalent ist.
PP