Unmittelbar
(unvermittelt, direkt, intuitiv, plötzlich), bezogen auf Erkenntnis: Etwas, gleich welcher Provenienz, ist dem Erkennenden und aus der angeschauten Sache heraus (sachlich) im Moment dieser Anschauung (persönlich) klar, direkt einsichtig oder evident. U.e Einsicht in etwas, Evidenz von etwas, ereignet sich ohne Vermittlung eines Dritten, ohne Beweisführung, Syllogistik. Sie ist per definitionem eines Beweises oder einer Erklärung weder fähig noch bedürftig. Es ist unsinnig und überflüssig, das u.e erkenntnishafte Präsenthaben von etwas in seiner Unmittelbarkeit erweisen zu wollen.
WB