Unbedingt
Im Anschluss an die Moralphilosophie Kants wird ein Handeln nur dort als u. bezeichnet, wo der Wille sich selbst die Gesetze gibt. Überall dort, wo Triebe und Leidenschaften, ebenso Gefühle von Sympathie oder Antipathie oder auch soziale Zwänge den Willen des Handelnden bestimmen, unterliegt er einer Fremdbestimmung. Der Wille ist nach Kant nur dann als frei zu bezeichnen, wenn nicht die sinnlichen Antriebe und die gesellschaftlichen Determinanten die letzten Bestimmungsgründe des Handelns sind. Dem Prinzip der Autonomie ist nur dort entsprochen, wenn der Wille keine der genannten Bedingungen zu seiner Voraussetzung hat.
PP