Einbildung
als Erkenntnisvermögen auch Einbildungskraft, leitet sich der Sache nach von griech. phantasia ab. Der Terminus nimmt seit Aristoteles (De anima 427 a ff.) bis in die neuzeitliche Erkenntnistheorie eine Zwischenstellung zwischen Wahrnehmung und Denken ein, so dass durch die E. in Abwesenheit des eingebildeten Gegenstandes dieser noch vorbegrifflich vorgestellt wird. Für Aristoteles ist der Gedanke bedeutsam, dass der Mensch, anders als die meisten Tiere, die E. in seiner »Gewalt« hat, weswegen hier schon (und nicht erst wie bei Platon im begrifflichen Urteil) durch fehlerhafte Verknüpfung die wahren und falschen Urteile entstünden. Für Kant ist der Terminus zentral, weil die E. als Vermittlungsinstanz zwischen Sinn und reinem Verstand fungiert und somit eine Bedingung für die Synthesis der Apperzeption zu einem einzigen Bewusstseinsinhalt darstellt.
MFM
LIT:
- E: Husserl: Phantasie, Bildbewutsein, Erinnerung. Hua Bd. XXIII. Den Haag 1980
- J. Mainzer: Die Lehre von der Einbildungskraft in Humes und Kants theoretischer Philosophie. Diss. Heidelberg 1881.