Spezifisch,Spezifikation
(lat. species: Art; meist im Zusammenhang mit dem Oberbegriff genus: Gattung verwendet), spezifisch: eine Art betreffend, eigenartig, kennzeichnend. Als s. bezeichnet man in der Logik generell diejenigen Merkmale eines Gegenstandes, die ihn als einen besonderen kennzeichnen, d.h. die seine s.e Differenz (differentia specifica Definition) zu anderen Gegenständen derselben Gattung ausmachen. In der Physik wird unter dem S.en eines Stoffes eine bestimmte Eigenschaft in Bezug auf eine bestimmte Größe (Wärme, Gewicht etc.) verstanden. So wird z.B. das s.e Gewicht eines Stoffes durch eine Zahl ausgedrückt, welche angibt, um wie viel schwerer ein Körper als ein gleiches Volumen von 4° warmem Wasser ist. – Spezifikation: Besonderung, Unterteilung in Unterabteilungen wie z.B. einer Gattung in Arten, einer Art in Unterarten oder einer Klasse in Teilklassen usw. Die Aufforderung zur S. eines Begriffs stellt meist eine Aufforderung zu einer differenzierteren Bestimmung von Geltung und Umfang dieses Begriffs dar. Unter S. kann deshalb auch die vollständige Aufzählung aller Bestimmungen verstanden werden, die unter einen Begriff fallen.
AC